Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege (Tagespflege), wenn die Pflege im häuslichen Umfeld nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder dies zur Ergänzung der Versorgung sinnvoll ist.
Ein Großteil der Kosten, die durch den Besuch der Tagespflege entstehen (Pflegesatz, Fahrtkosten), werden direkt mit der Pflegeversicherung im Rahmen der Leistungen für Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) abgerechnet. Insofern die Monatsrechnungen den Höchstbetrag nicht überschreiten, ist lediglich eine Zuzahlung für den Bereich der Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten vorgesehen.
Zusätzlich zu den folgenden Versicherungsleistungen können Sie Ihre Rechnung zur Erstattung bei der Pflegekasse einreichen. Diese wird prüfen, ob Ihnen weitere Leistungen zustehen, die auf Ihre Zuzahlung angerechnet werden können. Eine Möglichkeit bietet der sogenannten „Entlastungsbetrag“ (die Höhe des aktuellen Entlastungsbetrags kann der unten stehenden Tabelle entnommen werden). Nicht selten wird die komplette Zuzahlung übernommen, sodass Sie keine Kosten für den Aufenthalt in der Tagespflege zu tragen haben.
Das gilt für alle vier Tagespflegen der GADV: Tagespflege Fürth, Tagespflege Ronhof, Tagespflege Cadolzburg und Tagespflege Aurachtal.
Stand 2026 (unverändert seit 01.01.2025)
Die Pflegekasse bezahlt die Tagespflege aus einem eigenen Budget. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden dadurch nicht gekürzt. Für den Eigenanteil und für zusätzliche Tage gibt es zwei weitere Leistungen: den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.
So gehen Sie vor: Stellen Sie den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse, am besten vor dem ersten zusätzlichen Tag. Die Pflegekasse prüft jeden Einzelfall. Wir beraten Sie gern und helfen beim Antrag: 0911 70100790.
Beträge Stand 2026 laut Bundesgesundheitsministerium.
Bei Fragen zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.