Kostenübernahme für die Tagespflege

Bausteine der Kostenübernahme der Tagespflege der GADV

Kostenübernahme auch ohne Kürzung des Pflegegeldes

Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege (Tagespflege), wenn die Pflege im häuslichen Umfeld nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder dies zur Ergänzung der Versorgung sinnvoll ist.

Ein Großteil der Kosten, die durch den Besuch der Tagespflege entstehen (Pflegesatz, Fahrtkosten), werden direkt mit der Pflegeversicherung im Rahmen der Leistungen für Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) abgerechnet. Insofern die Monatsrechnungen den Höchstbetrag nicht überschreiten, ist lediglich eine Zuzahlung für den Bereich der Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten vorgesehen.

Zusätzlich zu den folgenden Versicherungsleistungen können Sie Ihre Rechnung zur Erstattung bei der Pflegekasse einreichen. Diese wird prüfen, ob Ihnen weitere Leistungen zustehen, die auf Ihre Zuzahlung angerechnet werden können. Eine Möglichkeit bietet der sogenannten „Entlastungsbetrag“ (die Höhe des aktuellen Entlastungsbetrags kann der unten stehenden Tabelle entnommen werden). Nicht selten wird die komplette Zuzahlung übernommen, sodass Sie keine Kosten für den Aufenthalt in der Tagespflege zu tragen haben.

Das gilt für alle vier Tagespflegen der GADV: Tagespflege Fürth, Tagespflege Ronhof, Tagespflege Cadolzburg und Tagespflege Aurachtal.

Übersicht der Kostenübernahme nach Pflegegrad

Stand 2026 (unverändert seit 01.01.2025)

Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag: Eigenanteil und zusätzliche Tage bezahlen

Die Pflegekasse bezahlt die Tagespflege aus einem eigenen Budget. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden dadurch nicht gekürzt. Für den Eigenanteil und für zusätzliche Tage gibt es zwei weitere Leistungen: den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.

Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat

  • Anspruch haben alle Pflegegrade von 1 bis 5, also bis zu 1.572 Euro im Jahr.
  • In der Tagespflege lassen sich damit die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen erstatten. Das ist der Teil, den die Pflegekasse sonst nicht übernimmt.
  • Was in einem Monat nicht verbraucht wird, bleibt erhalten. Ein Rest vom Jahresende kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
  • Mit Pflegegrad 1 gibt es kein eigenes Tagespflege-Budget. Der Entlastungsbetrag kann aber für die Tagespflege eingesetzt werden.

Verhinderungspflege: bis zu 3.539 Euro im Jahr

  • Ab Pflegegrad 2 stehen seit Juli 2025 für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.
  • Die Verhinderungspflege hilft, wenn die pflegende Person verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder eines Termins. Sie kann auch in einer Einrichtung wie der Tagespflege stattfinden. So lassen sich zusätzliche Tage finanzieren, etwa wenn das Tagespflege-Budget im Monat ausgeschöpft ist.
  • Eine Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr nötig.
  • Beim Pflegegeld kommt es auf die Dauer an: Bei weniger als 8 Stunden am Tag wird es nicht gekürzt. Bei längerer Verhinderung zahlt die Pflegekasse bis zu 8 Wochen im Jahr die Hälfte weiter.

So gehen Sie vor: Stellen Sie den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse, am besten vor dem ersten zusätzlichen Tag. Die Pflegekasse prüft jeden Einzelfall. Wir beraten Sie gern und helfen beim Antrag: 0911 70100790.

Beträge Stand 2026 laut Bundesgesundheitsministerium.

Ein älteres Paar sitzt mit einem Antrag an einem Tisch und berechnen den Pflegegrad mittels Pflegegradrechner der GADV.

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