Ein wesentliches Kriterium einer fördernden Pflege und Betreuung ist das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist, dass Menschen, die vorübergehend oder langfristig auf externe Hilfe angewiesen sind, eine größtmögliche Selbstständigkeit bei der Durchführung alltäglicher Abläufe wiedererlangen oder grundlegende Fähigkeiten so lange wie möglich erhalten bleiben.
Dies erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen, sodass die Aktivierungsmaßnahmen weder über- noch unterfordern und ermutigen, sich körperlich und geistig zu betätigen. Die positiven Effekte einer fördernden Pflege und Betreuung sind neben dem Erhalt und Wiedererlangen von Alltagskompetenzen auch die Stärkung des Selbstvertrauens und Förderung der psychischen Gesundheit.
Aus diesem Grund unterscheiden unsere Pflege- und Betreuungskräfte stets zwischen den verschiedenen Unterstützungsgraden:
Zur Hilfe bei der Körperpflege gehören u.a. Haut- und Gesichtspflege, Haarwäsche mit Pflege, Trocknen & Kämmen, Aufsetzen von Haarersatz, Rasieren (Trocken- und Nassrasur), Zahnpflege sowie Reinigung von Zahnersatz. Zum Waschvorgang gehört das Waschen des ganzen Körpers oder von Teilbereichen des Körpers. Dazu wird sich
Wir unterstützen unsere Klient:innen sowohl beim Toilettengang als auch bei Maßnahmen der Magen- und Darmentleerung, wenn ein künstlicher Ausgang vorhanden ist. Diese umfassen
Zur Hilfe bei der Ernährung gehören im Rahmen der Grundpflege nicht der Einkauf oder die Planung und die Zubereitung von Mahlzeiten. Diese Tätigkeiten werden der hauswirtschaftlichen Versorgung zugeordnet, die wir für unsere Klient:innen bei Bedarf ebenfalls übernehmen. Die Hilfe bei der Ernährung bedeutet vielmehr, dass unser Pflege- und Betreuungspersonal die Klient:innen bei der Nahrungsaufnahme unterstützt. Das Essen wird mundgerecht zerkleinert und es wird darauf geachtet, dass Knochen und Gräten entfernt sowie Getränke nach- oder aufgefüllt werden. Wenn nötig, werden die Mahlzeiten fest, breiig oder flüssig angereicht. Bei der oralen Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeiten haben unsere Kolleg:innen immer auch ein Auge darauf, dass durch richtiges Kauen und Schlucken keine Stoffe in die Lunge eindringen (Aspiration). Hierfür wird das Pflegeteam in regelmäßigen Abständen von unseren Logopäd:innen geschult, um bei Schluckstörungen (Dysphagie) wesentliche Übungen auch zwischen den Fachtherapien anbieten zu können. Zur Hilfe bei der Ernährung gehört darüber hinaus die Unterstützung der nicht-oralen Aufnahme von Mahlzeiten, wie etwa die Zubereitung oder Verabreichung von Sondennahrung und die Reinigung der Sonde.
Die Unterstützung bei der Mobilität umfasst alle notwendigen Hilfestellungen, die wir als Pflegedienst geben können, damit Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auszuziehen, Laufen, Stehen und Treppensteigen möglich sind und bleiben. Unsere Klient:innen sollen mit entsprechender Unterstützung auch die Wohnung verlassen können, z. B. für Besuche bei Ärzten zu therapeutischen Zwecken oder für die Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien, wie Dialysemaßnahmen, onkologische oder immunsuppressive Maßnahmen, physikalische Therapien, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Letztere bieten unser Therapie-Team auch im Hausbesuch an, sodass unsere Klient:innen hierfür die Wohnung nicht verlassen müssen. Ein weiterer Aspekt der Hilfe bei der Mobilität sind Lagerungen und Mobilisierungen, die wichtig werden, wenn sich unsere Klient:innen nicht mehr (bettlägerig) oder nur noch eingeschränkt (im Rollstuhl) bewegen können.
Bei der aktivierenden Betreuung werden vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen unserer Klient:innen systematisch in Betreuungs-, Hauswirtschafts- oder Freizeitaktivitäten mit eingebunden und gefördert. Dadurch wird verhindert, dass körperliche und geistige Fähigkeiten wegen fehlender Ausübung weiter abnehmen. Dadurch kann Bestätigung gefunden und Selbstvertrauen aufgebaut werden. In Ergänzung zu ärztlich verordneten Heilmitteln (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) oder psychotherapeutischen Verfahren können unsere Pflege- und Betreuungskräfte die Übungen der Therapeut:innen wiederholen, um das bestmögliche Behandlungsergebnis zu erzielen. Die Aktivierung führt nicht etwa zu einer Konfrontation mit den eigenen Defiziten, sondern erfolgt zwanglos im Rahmen von alltäglichen Handlungen. Die Freude an der Aktivität geht jederzeit den Förderzielen voraus.
Nur ein sehr geringer Anteil der Angehörigen, die sich dazu entscheiden, die Pflege eines Verwandten oder Freundes zu übernehmen, hat eine Ausbildung oder Erfahrung in diesem Bereich. Ein Mangel an notwendigem Wissen kann zu erheblichen Fehlern und Gesundheitsrisken führen. Die dadurch entstehenden seelischen und körperlichen Belastungen, sowohl bei der gepflegten Person als auch bei den Angehörigen, dürfen nicht unterschätzt werden.
Die Beratungsleistungen unserer Pflegdienste sind darauf ausgerichtet, grundlegende Kenntnisse zu vermitteln und ein gemeinsames Verständnis von der Pflegesituation zu schaffen. Darüber hinaus umfasst das Beratungsangebot der GADV auch die Unterstützung bei offiziellen Begutachtungen des Medizinischen Dienstes, die Überleitung zu weiteren (professionellen) Hilfen oder die Rücksprache mit den behandelnden Haus- und Fachärzt:innen.
In individuellen Beratungsterminen entwickeln wir mit unseren Klient:innen und (pflegenden) Angehörigen vor Ort einen Weg, um die Versorgung bestmöglich auszurichten. Dies umfasst zum einen Strategien zur seelischen und körperlichen Entlastung der Angehörigen, zum anderen die Vermittlung von notwendigem Pflege-Wissen und weiteren Hilfen.
Zur Vermittlung weiterer Hilfen gehört auch die Überleitungsberatung: Auf Wunsch begleiten unsere Pflegeberater:innen den Aufnahmeprozesse in unsere Einrichtungen, damit Klient:innen und Angehörige bis zur Aufnahme der Versorgung durch die leitende Fachkraft stets einen festen Ansprechpartner bei Fragen zu Verträgen, Organisatorischem und Kosten besitzen.
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allgemein eingeschätzt: Die Pflegeberater:innen sollen beurteilen, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören zum Beispiel der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit ist für Außenstehende oft schwer zu verstehen. Generell gilt: Bei der Ein- oder Höherstufung werden durch den Medizinischen Dienst (ehemals MDK) bezogen auf 6 Lebensbereiche 64 Kriterien abgefragt und mithilfe eines Punktesystems bewertet. Unsere Pflegeberater:innen übernehmen die Vorbereitung des offiziellen Begutachtungstermins inkl. eigener Einschätzung der Pflegebedürftigkeit (Welcher Pflegegrad ist realistisch?), sind am Tag der Begutachtung mit vor Ort und unterstützen im Falle einer Ablehnung beim Verfassen des Widerspruchs.
Als Teil eines innovativen Trägers bieten wir eine Vielzahl an hilfreichen Therapie- und Pflegeangeboten, die weit über das Leistungsspektrum der häuslichen Pflege und Betreuung hinausgehen.
Haben wir mit unserem Konzept der häuslichen Pflege Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie gerne mehr zum Thema unter
Gesellschaft für ambulante Demenzversorgung (kurz: GADV)
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Kontaktieren Sie uns gerne unter 0911-70100790 (Zentrale) oder per E-Mail an info@g-adv.de.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Adresse
Gesellschaft für ambulante Demenzversorgung mbH
In der Lohe 26 | 90765 Fürth
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