Weil die Versorgung unsere Klient:innen auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet ist, lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für die ambulante Pflege und Betreuung nicht pauschal benennen. Allgemein gilt jedoch: Haben Versicherte mindestens den Pflegegrad 2, kann die Kostenübernahme für häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
In der Regel übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, können Pflegesachleistungen beantragt werden; bei der Versorgung durch einen Angehörigen, haben Versicherte einen Anspruch auf Pflegegeld.
Auf die Pflegesachleistung haben Versicherte nur Zugriff, wenn für die Erbringung von pflegerischen, betreuerischen oder hauswirtschaftlichen Leistungen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wurde. Dieser rechnet seine Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegeversicherung ab. Eine Ausnahme hierbei bilden Selbstzahler, Privatleistungen und Investitionskosten.
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige (siehe Pflegegrad), die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt, können sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für ihre Hilfe abgelten.
Teilen sich professionelle Pflegekräfte und pflegende Angehörige die häusliche Pflege, können Versicherte im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten.
Neben dem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und den Leistungen für die medizinische Behandlungspflege haben Versicherte, die mindestens Pflegegrad 2 besitzen, einen Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen, die für die Versorgung durch unsere Pflegedienste genutzt werden können.
Zugleich stehen Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, die über die Pflege- und Krankenversicherung hinausgehen, wie etwa Steuerfreibeträge, Landespflegegeld, Fördermittel für technische Ausstattung, usw..
Wenn Sie Interesse an einer individuellen Beratung und Kosteneinschätzung haben, zögern Sie nicht, sich in einem unverbindlichen Termin von unseren Pflegeexpert:innen beraten zu lassen.
Bei Fragen zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Haben wir mit unserem Konzept der häuslichen Pflege Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie gerne mehr zum Thema unter
Gesellschaft für ambulante Demenzversorgung (kurz: GADV)
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