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Kostenübernahme der ambulanten Pflege & Betreuung

Bild einer Spardose, in die eine Münze eingeworfen wird.

Leistungen der Pflegeversicherung

Weil die Versorgung unsere Klient:innen auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet ist, lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für die ambulante Pflege und Betreuung nicht pauschal benennen. Allgemein gilt jedoch: Haben Versicherte mindestens den Pflegegrad 2, kann die Kostenübernahme für häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

In der Regel übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, können Pflegesachleistungen beantragt werden; bei der Versorgung durch einen Angehörigen, haben Versicherte einen Anspruch auf Pflegegeld.

Die Hand einer Klientin wird von einem Mitarbeiter des Pflegedienstes aktivierend massiert.

Pflegesachleistung

Auf die Pflegesachleistung haben Versicherte nur Zugriff, wenn für die Erbringung von pflegerischen, betreuerischen oder hauswirtschaftlichen Leistungen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wurde. Dieser rechnet seine Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegeversicherung ab. Eine Ausnahme hierbei bilden Selbstzahler, Privatleistungen und Investitionskosten.

Pflegegeld

Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige (siehe Pflegegrad), die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt, können sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für ihre Hilfe abgelten.

Kombinationsleistung

Teilen sich professionelle Pflegekräfte und pflegende Angehörige die häusliche Pflege, können Versicherte im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten.

Leistungen der Krankenversicherung

Einfacher verhält es sich bei Leistungen der Krankenversicherung. Die medizinische Behandlungs- und Krankenpflege richtet sich nicht nach dem individuellen Preiskatalog der ambulanten Pflegedienste, sondern wird von den behandelnden Ärzt:innen verschrieben und von der Krankenversicherung (pauschal) erstattet.
Sympathischer Pfleger, der bei einer gut gelaunten Klientin des Pflegedienstes Rosalie Blutdruck misst.
Unterlagen, Taschenrechner und Notizzettel für die Berechnung der Kostenübernahme für Leistungen der Tagespflege, des Pflege- oder Betreuungsdienstes.

Sonstige Versicherungsleistungen

Neben dem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und den Leistungen für die medizinische Behandlungspflege haben Versicherte, die mindestens Pflegegrad 2 besitzen, einen Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen, die für die Versorgung durch unsere Pflegedienste genutzt werden können.

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
  • Leistungen für die Pflegeberatung (häusliche Schulungen, Pflegekurse, Beratungseinsätze)
  • Leistungen in Höhe von 1.612 Euro (jährlich) für die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
  • Leistungen in Höhe von 125 Euro (monatlich) für Betreuungsleistungen (§ 45 SGB XI)
  • Zuschuss in Höhe von 40 Euro (monatlich) zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
  • Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro (monatlich) für ein Hausnotrufsystem
  • Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro (je Maßnahme) zur Wohnraumanpassung

Zugleich stehen Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, die über die Pflege- und Krankenversicherung hinausgehen, wie etwa Steuerfreibeträge, Landespflegegeld, Fördermittel für technische Ausstattung, usw..

Wenn Sie Interesse an einer individuellen Beratung und Kosteneinschätzung haben, zögern Sie nicht, sich in einem unverbindlichen Termin von unseren Pflegeexpert:innen beraten zu lassen.

Ein älteres Paar sitzt mit einem Antrag an einem Tisch und berechnen den Pflegegrad mittels Pflegegradrechner der GADV.

Pflegegradrechner

Sie sind sich unsicher, ob der bestehende Pflegegrad der passende ist oder möchten ermitteln, auf welchen Pflegegrad Sie Anspruch haben? Mit unserem Pflegegradrechner erhalten Sie schnell eine erste Antwort.

Bei Fragen zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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