Über die Pflegereform wird viel geschrieben, und vieles davon verunsichert. Deshalb zuerst das Wichtigste: Bis ein Gesetz beschlossen ist, gelten die heutigen Leistungen unverändert weiter. Was das Bundesgesundheitsministerium mit dem Pflegeneuordnungsgesetz vorhat, lässt sich trotzdem schon gut überblicken. Wir fassen zusammen, was im Entwurf steht, und sagen dazu, wie sicher das jeweils ist.
Grundlage ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“, deren Eckpunkte im Dezember 2025 vorgestellt wurden. Daraus entstand der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 5. Juni 2026. Ein Referentenentwurf ist der Vorschlag des Ministeriums: Verbände geben Stellungnahmen ab, danach folgen Kabinett, Bundestag und Bundesrat. Bis das Gesetz verkündet ist, kann sich an den Details noch einiges ändern.
Für Sie heißt das: Anträge und Ansprüche richten sich weiterhin nach dem geltenden Recht. Wer jetzt einen Pflegegrad braucht, sollte ihn jetzt beantragen und nicht auf die Reform warten.
Heute gibt es Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel, jede Leistung mit eigenen Regeln. Der Entwurf bündelt sie:
Ziel ist, dass Familien weniger Anträge stellen müssen und flexibler entscheiden können.
Statt vieler einzelner Beratungsansprüche soll es ab dem 1. Januar 2028 einen Anspruch auf Pflegebegleitung geben: feste Ansprechpersonen, die Familien beim Aufbau der Versorgung helfen und die auch von Kommunen angeboten werden können. Verbunden damit ist die geplante Regelung, dass das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nach einer neuen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 nur zur Hälfte gezahlt wird, dafür aber intensiv beraten wird.
Der Entwurf setzt stark auf Prävention und Rehabilitation: ein Check-up ab 60 Jahren zur Früherkennung, mehr Gewicht für „Reha vor Pflege“ und eine intensivere Beratung bei Pflegegrad 1. Der Gedanke dahinter: Wer länger selbstständig bleibt, braucht später weniger Pflege.
Stand: September 2026. Quellen: Referentenentwurf und Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026.
Nein. Zum Stand September 2026 liegt ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 5. Juni 2026 vor. Kabinett, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht.
Geplant ist, das Pflegegeld in ein Entlastungsbudget zu überführen. Laut Ministerium soll der Betrag höher sein als das heutige Pflegegeld und flexibler einsetzbar, etwa für Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel.
Ein geplantes Budget für Angebote zur Unterstützung im Alltag, im Entwurf 175 Euro im Monat für die Pflegegrade 2 bis 5. Es soll den heutigen Entlastungsbetrag in diesen Pflegegraden ersetzen.
Nein. Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung, und für Anträge gilt weiterhin das heutige Recht. Wer wartet, verliert Ansprüche.
Unsere Pflegeberatung sagt Ihnen, welche Leistungen Ihnen heute zustehen und was eine Reform daran ändern würde. Rufen Sie an unter 0911 70100790 oder schreiben Sie an info@g-adv.de.
Fachlich geprüft von Sonja Fetz
Zertifizierte Pflegeberaterin