Pflegegrad beantragen: Ablauf, Begutachtung und Fristen

Ein älteres Paar sitzt mit einem Antrag an einem Tisch und berechnen den Pflegegrad mittels Pflegegradrechner der GADV.

Viele Angehörige schieben den Pflegeantrag vor sich her: zu viel Bürokratie, zu wenig Zeit, und die Sorge, dass am Ende ohnehin nichts dabei herauskommt. Dabei ist der Weg zum Pflegegrad überschaubar, und er beginnt mit einem Anruf. Wer die vier Schritte kennt und den Begutachtungstermin gut vorbereitet, bekommt schneller die Unterstützung, die zusteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, auch telefonisch. Angehörige dürfen das mit einer Vollmacht übernehmen.
  • Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Warten kostet also Geld.
  • Begutachtet wird zu Hause, bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof.
  • Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit. Entscheidet sie später, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.
  • Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Wann sich der Antrag lohnt

Ein Pflegegrad steht nicht erst am Ende eines langen Krankheitswegs. Er ist dann sinnvoll, wenn der Alltag dauerhaft schwerer fällt: wenn das Waschen und Anziehen länger dauert, wenn Termine und Medikamente vergessen werden, wenn Angehörige immer öfter einspringen. Auch bei Demenz im frühen Stadium kommt oft ein Pflegegrad zustande, weil die Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen bewertet, sondern auch Gedächtnis, Orientierung und Verhalten.

Schon mit Pflegegrad 1 gibt es Unterstützung, etwa den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Tagespflege dazu.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Mehr muss der Antrag zunächst nicht enthalten. Sie bekommen dann Formulare zugeschickt. Angehörige, Nachbarn oder Bekannte dürfen den Antrag stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.

Notieren Sie sich das Datum. Bewilligte Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab der Begutachtung.

Schritt 2: Sich auf die Begutachtung vorbereiten

Zwischen Antrag und Termin liegen meist einige Wochen. Nutzen Sie die Zeit:

  • Pflegetagebuch führen: Notieren Sie eine Woche lang, wobei Sie helfen, wie lange es dauert und wie oft es nötig ist.
  • Unterlagen sammeln: Medikamentenplan, Arztberichte, Krankenhausentlassungen, Schwerbehindertenausweis, Liste der Hilfsmittel.
  • Jemanden dazubitten: Eine vertraute Person sollte beim Termin dabei sein und ergänzen, was die pflegebedürftige Person selbst nicht erwähnt.
  • Ehrlich bleiben: Viele Menschen zeigen sich im Gespräch von ihrer besten Seite. Schildern Sie den normalen Tag, auch die schwierigen Situationen.

Schritt 3: Der Termin mit dem Medizinischen Dienst

Die Begutachtung findet zu Hause statt und dauert meist eine knappe Stunde. Bewertet wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist, in sechs Bereichen:

  • Mobilität, etwa Aufstehen, Gehen, Treppensteigen (10 Prozent)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhalten und psychische Problemlagen (zusammen 15 Prozent, es zählt der höhere Wert)
  • Selbstversorgung, etwa Waschen, Anziehen, Essen (40 Prozent)
  • Umgang mit Krankheit und Therapie, etwa Medikamente, Verbände, Arztbesuche (20 Prozent)
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 Prozent)

Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Schritt 4: Bescheid, Fristen und Widerspruch

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder im Hospiz gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Das Schreiben muss fristgerecht ankommen, nicht nur abgeschickt sein. Fordern Sie vorher das Gutachten an: Darin steht, welche Punkte vergeben wurden. Oft fehlen genau die Angaben, die Angehörige am besten kennen.

Welche Leistungen es ab welchem Pflegegrad gibt

Mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu, zum Beispiel für Alltagsbegleitung oder den Eigenanteil in der Tagespflege. Ab Pflegegrad 2 können Sie zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen oder beides kombinieren, dazu kommen Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Was die Pflegekasse in der Tagespflege übernimmt, steht übersichtlich auf unserer Seite zur Kostenübernahme.

Beträge und Fristen: Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium.

Typische Fehler beim Antrag

  • Zu lange warten: Die Leistungen gelten erst ab dem Monat der Antragstellung. Jeder Monat Zögern kostet bares Geld.
  • Den guten Tag zeigen: Wer sich beim Termin zusammenreißt, bekommt einen niedrigeren Pflegegrad. Schildern Sie den Durchschnittstag, nicht den besten.
  • Allein zum Termin: Angehörige merken Dinge, die Betroffene selbst nicht ansprechen, etwa nächtliche Unruhe oder vergessene Mahlzeiten.
  • Ohne Nachweise: Ein Pflegetagebuch über eine Woche und die Arztberichte machen den Unterschied, wenn es knapp wird.
  • Den Bescheid hinnehmen: Ein Widerspruch ist kostenlos, und er hat gute Aussichten, wenn Sie das Gutachten mit Ihren Notizen vergleichen.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. Im Krankenhaus oder im Hospiz gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.

Ab wann bekomme ich die Leistungen?

Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen und das Datum zu notieren.

Was mache ich, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie zuerst das Gutachten an und ergänzen Sie, was im Alltag anders aussieht, am besten mit einem Pflegetagebuch.

Bekomme ich einen Pflegegrad auch bei Demenz?

Ja. Die Begutachtung bewertet nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch Gedächtnis, Orientierung, Verhalten und psychische Problemlagen. Gerade bei Demenz ist es wichtig, den Alltag ehrlich zu schildern.

Wir begleiten Sie dabei

Unsere Pflegeberatung unterstützt Angehörige in Fürth, Nürnberg und Erlangen beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und beim Widerspruch. Rufen Sie uns an unter 0911 70100790 oder schreiben Sie an info@g-adv.de.

Fachlich geprüft von Jessica Dinkel
Pflegedienstleitung und zertifizierte Pflegeberaterin

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