Pflegegrad beantragen: Ablauf, Begutachtung und Fristen

Ein älteres Paar sitzt mit einem Antrag an einem Tisch und berechnen den Pflegegrad mittels Pflegegradrechner der GADV.

Viele Angehörige schieben den Pflegeantrag vor sich her: zu viel Bürokratie, zu wenig Zeit, und die Sorge, dass am Ende ohnehin nichts dabei herauskommt. Dabei ist der Weg zum Pflegegrad überschaubar, und er beginnt mit einem Anruf. Wer die vier Schritte kennt und den Begutachtungstermin gut vorbereitet, bekommt schneller die Unterstützung, die zusteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, auch telefonisch. Angehörige dürfen das mit einer Vollmacht übernehmen.
  • Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Warten kostet also Geld.
  • Begutachtet wird zu Hause, bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof.
  • Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit. Entscheidet sie später, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.
  • Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Wann sich der Antrag lohnt

Ein Pflegegrad steht nicht erst am Ende eines langen Krankheitswegs. Er ist dann sinnvoll, wenn der Alltag dauerhaft schwerer fällt: wenn das Waschen und Anziehen länger dauert, wenn Termine und Medikamente vergessen werden, wenn Angehörige immer öfter einspringen. Auch bei Demenz im frühen Stadium kommt oft ein Pflegegrad zustande, weil die Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen bewertet, sondern auch Gedächtnis, Orientierung und Verhalten. Woran sich eine beginnende Demenz zeigt, steht im Beitrag Frühe Anzeichen von Demenz erkennen.

Schon mit Pflegegrad 1 gibt es Unterstützung, etwa den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Tagespflege dazu.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Mehr muss der Antrag zunächst nicht enthalten. Sie bekommen dann Formulare zugeschickt. Angehörige, Nachbarn oder Bekannte dürfen den Antrag stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.

Notieren Sie sich das Datum. Bewilligte Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab der Begutachtung.

Schritt 2: Sich auf die Begutachtung vorbereiten

Zwischen Antrag und Termin liegen meist einige Wochen. Nutzen Sie die Zeit:

  • Pflegetagebuch führen: Notieren Sie eine Woche lang, wobei Sie helfen, wie lange es dauert und wie oft es nötig ist.
  • Unterlagen sammeln: Medikamentenplan, Arztberichte, Krankenhausentlassungen, Schwerbehindertenausweis, Liste der Hilfsmittel.
  • Jemanden dazubitten: Eine vertraute Person sollte beim Termin dabei sein und ergänzen, was die pflegebedürftige Person selbst nicht erwähnt.
  • Ehrlich bleiben: Viele Menschen zeigen sich im Gespräch von ihrer besten Seite. Schildern Sie den normalen Tag, auch die schwierigen Situationen.

Das Pflegetagebuch: Was hineingehört

Ein Pflegetagebuch ist kein Formular, sondern eine Woche ehrlicher Notizen. Es ist das stärkste Mittel, das Angehörige in der Hand haben – beim Termin und erst recht beim Widerspruch. Halten Sie fest:

  • Was Sie übernehmen: Waschen, Anziehen, Essen anreichen, Medikamente richten, Begleitung zur Toilette.
  • Wie lange es dauert, ehrlich geschätzt, auch das Zureden davor.
  • Wie oft am Tag und in der Nacht.
  • Was nachts passiert: Aufstehen, Umherlaufen, Rufen.
  • Was nicht mehr allein geht: Einkaufen, Kochen, Telefonieren, Termine merken.
  • Wie oft es Streit oder Ablehnung gibt – Verhalten zählt in der Begutachtung ausdrücklich mit.

Schritt 3: Der Termin mit dem Medizinischen Dienst

Die Begutachtung findet zu Hause statt und dauert meist eine knappe Stunde. Bewertet wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist, in sechs Bereichen:

  • Mobilität, etwa Aufstehen, Gehen, Treppensteigen (10 Prozent)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhalten und psychische Problemlagen (zusammen 15 Prozent, es zählt der höhere Wert)
  • Selbstversorgung, etwa Waschen, Anziehen, Essen (40 Prozent)
  • Umgang mit Krankheit und Therapie, etwa Medikamente, Verbände, Arztbesuche (20 Prozent)
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 Prozent)

Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

  • Pflegegrad 1 (ab 12,5 Punkten): geringe Beeinträchtigung. Es gibt den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Beratung, Hilfsmittel und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung – aber kein Pflegegeld.
  • Pflegegrad 2 (ab 27): erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld 347 Euro im Monat, dazu Pflegesachleistungen, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  • Pflegegrad 3 (ab 47,5): schwere Beeinträchtigung. Pflegegeld 599 Euro im Monat.
  • Pflegegrad 4 (ab 70): schwerste Beeinträchtigung. Pflegegeld 800 Euro im Monat.
  • Pflegegrad 5 (ab 90): schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Pflegegeld 990 Euro im Monat.

Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird. Wer stattdessen einen Pflegedienst beauftragt, erhält Pflegesachleistungen; beides lässt sich kombinieren. Beträge Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium.

Schritt 4: Bescheid, Fristen und Widerspruch

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder im Hospiz gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Das Schreiben muss fristgerecht ankommen, nicht nur abgeschickt sein. Fordern Sie vorher das Gutachten an: Darin steht, welche Punkte vergeben wurden. Oft fehlen genau die Angaben, die Angehörige am besten kennen.

Höherstufung: Wenn der Pflegegrad nicht mehr passt

Pflegebedürftigkeit verändert sich. Wenn der Alltag deutlich schwerer geworden ist – nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder weil eine Demenz fortschreitet –, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Weg ist derselbe wie beim ersten Antrag: formlos bei der Pflegekasse, dann folgt eine neue Begutachtung.

Sinnvoll ist ein solcher Antrag, wenn sich der Hilfebedarf dauerhaft geändert hat, nicht bei einer vorübergehenden Verschlechterung. Führen Sie auch dafür eine Woche lang ein Pflegetagebuch – es zeigt den Unterschied zum letzten Gutachten am deutlichsten.

Welche Leistungen es ab welchem Pflegegrad gibt

Mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu, zum Beispiel für Alltagsbegleitung oder den Eigenanteil in der Tagespflege. Ab Pflegegrad 2 können Sie zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen oder beides kombinieren, dazu kommen Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Was die Pflegekasse in der Tagespflege übernimmt, steht übersichtlich auf unserer Seite zur Kostenübernahme.

Wie sich Betreuung zu Hause organisieren lässt, steht im Beitrag Demenzbetreuung zu Hause. Wenn tagsüber mehr Unterstützung nötig ist, hilft die Checkliste Woran Sie eine gute Tagespflege erkennen bei der Auswahl. Beträge und Fristen: Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium.

Typische Fehler beim Antrag

  • Zu lange warten: Die Leistungen gelten erst ab dem Monat der Antragstellung. Jeder Monat Zögern kostet bares Geld.
  • Den guten Tag zeigen: Wer sich beim Termin zusammenreißt, bekommt einen niedrigeren Pflegegrad. Schildern Sie den Durchschnittstag, nicht den besten.
  • Allein zum Termin: Angehörige merken Dinge, die Betroffene selbst nicht ansprechen, etwa nächtliche Unruhe oder vergessene Mahlzeiten.
  • Ohne Nachweise: Ein Pflegetagebuch über eine Woche und die Arztberichte machen den Unterschied, wenn es knapp wird.
  • Den Bescheid hinnehmen: Ein Widerspruch ist kostenlos, und er hat gute Aussichten, wenn Sie das Gutachten mit Ihren Notizen vergleichen.

Wer beim Antrag hilft

Sie müssen das nicht allein machen. Auf eine kostenlose Pflegeberatung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch – bei Ihrer Pflegekasse, bei den Pflegestützpunkten oder bei Beratungsstellen vor Ort. Auch Sozialdienste im Krankenhaus helfen, wenn der Bedarf nach einem Aufenthalt entsteht.

Unsere Pflegeberatung unterstützt Angehörige in Fürth, Nürnberg und Erlangen: beim Antrag, bei der Vorbereitung auf den Termin und beim Widerspruch. Eine erste Einschätzung, welcher Pflegegrad realistisch ist, gibt der Pflegegradrechner.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. Im Krankenhaus oder im Hospiz gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.

Ab wann bekomme ich die Leistungen?

Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen und das Datum zu notieren.

Was mache ich, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie zuerst das Gutachten an und ergänzen Sie, was im Alltag anders aussieht, am besten mit einem Pflegetagebuch.

Bekomme ich einen Pflegegrad auch bei Demenz?

Ja. Die Begutachtung bewertet nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch Gedächtnis, Orientierung, Verhalten und psychische Problemlagen. Gerade bei Demenz ist es wichtig, den Alltag ehrlich zu schildern.

Was kostet die Begutachtung?

Nichts. Antrag und Begutachtung sind für Versicherte kostenfrei, auch der Widerspruch.

Brauche ich ein Attest vom Arzt?

Ein Attest ist nicht vorgeschrieben. Hilfreich sind aber Arztberichte, der Medikamentenplan und Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, weil sie den Bedarf belegen.

Kann ich den Pflegegrad später erhöhen lassen?

Ja. Wenn der Hilfebedarf dauerhaft steigt, stellen Sie formlos einen Antrag auf Höherstufung. Danach folgt eine neue Begutachtung.

Wir begleiten Sie dabei

Unsere Pflegeberatung unterstützt Angehörige in Fürth, Nürnberg und Erlangen beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und beim Widerspruch. Rufen Sie uns an unter 0911 70100790 oder schreiben Sie an info@g-adv.de.

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