Viele Angehörige schieben den Pflegeantrag vor sich her: zu viel Bürokratie, zu wenig Zeit, und die Sorge, dass am Ende ohnehin nichts dabei herauskommt. Dabei ist der Weg zum Pflegegrad überschaubar, und er beginnt mit einem Anruf. Wer die vier Schritte kennt und den Begutachtungstermin gut vorbereitet, bekommt schneller die Unterstützung, die zusteht.
Ein Pflegegrad steht nicht erst am Ende eines langen Krankheitswegs. Er ist dann sinnvoll, wenn der Alltag dauerhaft schwerer fällt: wenn das Waschen und Anziehen länger dauert, wenn Termine und Medikamente vergessen werden, wenn Angehörige immer öfter einspringen. Auch bei Demenz im frühen Stadium kommt oft ein Pflegegrad zustande, weil die Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen bewertet, sondern auch Gedächtnis, Orientierung und Verhalten.
Schon mit Pflegegrad 1 gibt es Unterstützung, etwa den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Tagespflege dazu.
Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Mehr muss der Antrag zunächst nicht enthalten. Sie bekommen dann Formulare zugeschickt. Angehörige, Nachbarn oder Bekannte dürfen den Antrag stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
Notieren Sie sich das Datum. Bewilligte Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab der Begutachtung.
Zwischen Antrag und Termin liegen meist einige Wochen. Nutzen Sie die Zeit:
Die Begutachtung findet zu Hause statt und dauert meist eine knappe Stunde. Bewertet wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist, in sechs Bereichen:
Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder im Hospiz gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Das Schreiben muss fristgerecht ankommen, nicht nur abgeschickt sein. Fordern Sie vorher das Gutachten an: Darin steht, welche Punkte vergeben wurden. Oft fehlen genau die Angaben, die Angehörige am besten kennen.
Mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu, zum Beispiel für Alltagsbegleitung oder den Eigenanteil in der Tagespflege. Ab Pflegegrad 2 können Sie zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen oder beides kombinieren, dazu kommen Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Was die Pflegekasse in der Tagespflege übernimmt, steht übersichtlich auf unserer Seite zur Kostenübernahme.
Beträge und Fristen: Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. Im Krankenhaus oder im Hospiz gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.
Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen und das Datum zu notieren.
Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie zuerst das Gutachten an und ergänzen Sie, was im Alltag anders aussieht, am besten mit einem Pflegetagebuch.
Ja. Die Begutachtung bewertet nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch Gedächtnis, Orientierung, Verhalten und psychische Problemlagen. Gerade bei Demenz ist es wichtig, den Alltag ehrlich zu schildern.
Unsere Pflegeberatung unterstützt Angehörige in Fürth, Nürnberg und Erlangen beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und beim Widerspruch. Rufen Sie uns an unter 0911 70100790 oder schreiben Sie an info@g-adv.de.
Fachlich geprüft von Jessica Dinkel
Pflegedienstleitung und zertifizierte Pflegeberaterin