Viele Angehörige schieben den Pflegeantrag vor sich her: zu viel Bürokratie, zu wenig Zeit, und die Sorge, dass am Ende ohnehin nichts dabei herauskommt. Dabei ist der Weg zum Pflegegrad überschaubar, und er beginnt mit einem Anruf. Wer die vier Schritte kennt und den Begutachtungstermin gut vorbereitet, bekommt schneller die Unterstützung, die zusteht.
Ein Pflegegrad steht nicht erst am Ende eines langen Krankheitswegs. Er ist dann sinnvoll, wenn der Alltag dauerhaft schwerer fällt: wenn das Waschen und Anziehen länger dauert, wenn Termine und Medikamente vergessen werden, wenn Angehörige immer öfter einspringen. Auch bei Demenz im frühen Stadium kommt oft ein Pflegegrad zustande, weil die Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen bewertet, sondern auch Gedächtnis, Orientierung und Verhalten. Woran sich eine beginnende Demenz zeigt, steht im Beitrag Frühe Anzeichen von Demenz erkennen.
Schon mit Pflegegrad 1 gibt es Unterstützung, etwa den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Tagespflege dazu.
Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Mehr muss der Antrag zunächst nicht enthalten. Sie bekommen dann Formulare zugeschickt. Angehörige, Nachbarn oder Bekannte dürfen den Antrag stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
Notieren Sie sich das Datum. Bewilligte Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab der Begutachtung.
Zwischen Antrag und Termin liegen meist einige Wochen. Nutzen Sie die Zeit:
Ein Pflegetagebuch ist kein Formular, sondern eine Woche ehrlicher Notizen. Es ist das stärkste Mittel, das Angehörige in der Hand haben – beim Termin und erst recht beim Widerspruch. Halten Sie fest:
Die Begutachtung findet zu Hause statt und dauert meist eine knappe Stunde. Bewertet wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist, in sechs Bereichen:
Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.
Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird. Wer stattdessen einen Pflegedienst beauftragt, erhält Pflegesachleistungen; beides lässt sich kombinieren. Beträge Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Im Krankenhaus oder im Hospiz gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Das Schreiben muss fristgerecht ankommen, nicht nur abgeschickt sein. Fordern Sie vorher das Gutachten an: Darin steht, welche Punkte vergeben wurden. Oft fehlen genau die Angaben, die Angehörige am besten kennen.
Pflegebedürftigkeit verändert sich. Wenn der Alltag deutlich schwerer geworden ist – nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder weil eine Demenz fortschreitet –, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Weg ist derselbe wie beim ersten Antrag: formlos bei der Pflegekasse, dann folgt eine neue Begutachtung.
Sinnvoll ist ein solcher Antrag, wenn sich der Hilfebedarf dauerhaft geändert hat, nicht bei einer vorübergehenden Verschlechterung. Führen Sie auch dafür eine Woche lang ein Pflegetagebuch – es zeigt den Unterschied zum letzten Gutachten am deutlichsten.
Mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu, zum Beispiel für Alltagsbegleitung oder den Eigenanteil in der Tagespflege. Ab Pflegegrad 2 können Sie zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen oder beides kombinieren, dazu kommen Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Was die Pflegekasse in der Tagespflege übernimmt, steht übersichtlich auf unserer Seite zur Kostenübernahme.
Wie sich Betreuung zu Hause organisieren lässt, steht im Beitrag Demenzbetreuung zu Hause. Wenn tagsüber mehr Unterstützung nötig ist, hilft die Checkliste Woran Sie eine gute Tagespflege erkennen bei der Auswahl. Beträge und Fristen: Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium.
Sie müssen das nicht allein machen. Auf eine kostenlose Pflegeberatung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch – bei Ihrer Pflegekasse, bei den Pflegestützpunkten oder bei Beratungsstellen vor Ort. Auch Sozialdienste im Krankenhaus helfen, wenn der Bedarf nach einem Aufenthalt entsteht.
Unsere Pflegeberatung unterstützt Angehörige in Fürth, Nürnberg und Erlangen: beim Antrag, bei der Vorbereitung auf den Termin und beim Widerspruch. Eine erste Einschätzung, welcher Pflegegrad realistisch ist, gibt der Pflegegradrechner.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. Im Krankenhaus oder im Hospiz gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung.
Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen und das Datum zu notieren.
Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie zuerst das Gutachten an und ergänzen Sie, was im Alltag anders aussieht, am besten mit einem Pflegetagebuch.
Ja. Die Begutachtung bewertet nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch Gedächtnis, Orientierung, Verhalten und psychische Problemlagen. Gerade bei Demenz ist es wichtig, den Alltag ehrlich zu schildern.
Nichts. Antrag und Begutachtung sind für Versicherte kostenfrei, auch der Widerspruch.
Ein Attest ist nicht vorgeschrieben. Hilfreich sind aber Arztberichte, der Medikamentenplan und Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, weil sie den Bedarf belegen.
Ja. Wenn der Hilfebedarf dauerhaft steigt, stellen Sie formlos einen Antrag auf Höherstufung. Danach folgt eine neue Begutachtung.
Unsere Pflegeberatung unterstützt Angehörige in Fürth, Nürnberg und Erlangen beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und beim Widerspruch. Rufen Sie uns an unter 0911 70100790 oder schreiben Sie an info@g-adv.de.
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Fachlich geprüft von Jessica Dinkel
Pflegedienstleitung und zertifizierte Pflegeberaterin