Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat sinnvoll einsetzen

Pflegeberaterin im Gespräch mit einem Angehörigen am Tisch mit Beratungsunterlagen

Der Entlastungsbetrag ist die unbekannteste Leistung der Pflegeversicherung. Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch darauf, und trotzdem bleibt das Geld bei vielen Familien liegen: weil unklar ist, wofür es gilt, oder weil die Abrechnung kompliziert wirkt. Dabei sind es 1.572 Euro im Jahr, die spürbar entlasten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • 131 Euro im Monat, für alle Pflegegrade von 1 bis 5, also bis zu 1.572 Euro im Jahr.
  • Nutzbar für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste sowie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Ab Pflegegrad 2 nicht für die körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst. Mit Pflegegrad 1 geht auch das.
  • Die Abrechnung läuft über Kostenerstattung: Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
  • Nicht genutztes Geld bleibt erhalten und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Was der Entlastungsbetrag ist

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause versorgt werden. Er wird nicht ausgezahlt wie das Pflegegeld, sondern erstattet: Sie lassen eine anerkannte Leistung erbringen, reichen die Rechnung ein und bekommen den Betrag zurück. Anspruch hat jeder mit einem Pflegegrad, auch mit Pflegegrad 1.

Wofür Sie ihn einsetzen können

  • Tages- oder Nachtpflege: Damit lässt sich der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bezahlen, den die Pflegekasse sonst nicht übernimmt.
  • Kurzzeitpflege
  • Zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste: ab Pflegegrad 2 für Betreuung und Hauswirtschaft, nicht für die körperbezogene Pflege. Mit Pflegegrad 1 auch dafür.
  • Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: zum Beispiel Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder Haushaltshilfen.

Unser Betreuungsdienst Ida ist ein solches anerkanntes Angebot. Auch der Eigenanteil in unseren Betreuungsstuben lässt sich darüber bezahlen.

So rechnen Sie ab

Sie reichen die Rechnung des Dienstes bei Ihrer Pflegekasse ein. Aus den Belegen muss hervorgehen, welche Leistung erbracht wurde und welche Kosten Ihnen entstanden sind. Viele anerkannte Anbieter rechnen auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse ab; fragen Sie danach, das spart Papierkram.

Was mit nicht genutztem Geld passiert

Was Sie in einem Monat nicht ausschöpfen, wandert in die Folgemonate. Ein Rest aus dem Vorjahr bleibt bis zum 30. Juni erhalten. Wer also im Sommer merkt, dass sich Beträge angesammelt haben, sollte sie bis dahin einsetzen, etwa für zusätzliche Tage in der Tagespflege oder regelmäßige Begleitung im Alltag.

Mehr Spielraum: 40 Prozent der Pflegesachleistung umwandeln

Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent Ihres Pflegesachleistungsbetrags in Betreuung und Entlastung umwandeln, soweit Sie ihn nicht für den Pflegedienst brauchen. Aus 131 Euro im Monat werden so schnell mehrere Hundert Euro Spielraum.

Drei Beispiele aus der Praxis

  • Zwei Tage Tagespflege pro Woche: Der Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten wird über den Entlastungsbetrag erstattet.
  • Ein Nachmittag Begleitung pro Woche: Die Alltagsbegleitung geht spazieren, spielt und hört zu, während Angehörige Termine erledigen.
  • Hilfe im Haushalt: Wäsche, Einkauf und Ordnung, wenn die Kraft dafür nicht mehr reicht.

In drei Schritten zur Erstattung

  1. Pflegegrad klären: Ohne Pflegegrad gibt es keinen Entlastungsbetrag. Wie der Antrag läuft, steht in unserem Ratgeber zum Pflegegrad.
  2. Anerkanntes Angebot wählen: Zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Fragen Sie im Zweifel nach der Anerkennung, bevor Sie beauftragen.
  3. Rechnung einreichen: Beleg und kurzer Antrag auf Kostenerstattung an die Pflegekasse. Manche Dienste rechnen direkt ab, dann entfällt dieser Schritt.

Was der Entlastungsbetrag nicht ist

Er ist kein zweites Pflegegeld: Das Geld wird nicht frei ausgezahlt und lässt sich nicht für Miete, Lebensmittel oder private Hilfen ohne Anerkennung verwenden. Wer Angehörige oder Nachbarn bezahlen möchte, sollte vorher bei der Pflegekasse klären, ob und unter welchen Bedingungen das in Bayern möglich ist. Auch doppelt abrechnen geht nicht: Eine Leistung, die bereits über die Pflegesachleistung bezahlt wird, kann nicht zusätzlich über den Entlastungsbetrag erstattet werden.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Bekomme ich den Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein. Der Betrag wird nicht wie Pflegegeld überwiesen. Sie lassen eine anerkannte Leistung erbringen und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein, die Ihnen die Kosten bis zu 131 Euro im Monat erstattet.

Gilt der Entlastungsbetrag auch mit Pflegegrad 1?

Ja. Mit Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn sogar für körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst einsetzen, etwa Hilfe beim Duschen. Ab Pflegegrad 2 ist das nicht möglich.

Was passiert mit Geld, das ich nicht nutze?

Nicht genutzte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Ein Rest aus dem Vorjahr kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden, danach verfällt er.

Kann ich den Entlastungsbetrag für die Tagespflege nutzen?

Ja. In der Tagespflege lassen sich damit die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen erstatten, also der Teil, den die Pflegekasse nicht übernimmt.

Wir zeigen Ihnen, was möglich ist

Unsere Pflegeberatung rechnet mit Ihnen durch, welche Leistungen zusammenpassen, und hilft beim Antrag. Rufen Sie an unter 0911 70100790 oder schreiben Sie an info@g-adv.de. Eine Übersicht der Kostenübernahme in der Tagespflege finden Sie auf der Seite Kostenübernahme.

Beträge: Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium.

Fachlich geprüft von Sonja Fetz
Zertifizierte Pflegeberaterin

Es tut uns leid ...

… die Seite befindet sich im Aufbau. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie zu diesem Thema mehr erfahren möchten.

Wir helfen
Ihnen gerne weiter!

Pflegegradrechner

Sie sind sich unsicher, ob der bestehende Pflegegrad der passende ist oder möchten ermitteln, auf welchen Pflegegrad Sie Anspruch haben? Mit unserem Pflegegradrechner erhalten Sie schnell eine erste Antwort.

Sie benötigen Unterstützung bei der Kostenerstattung?

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!