Therapeutische Tagespflegen für ältere Menschen (Betreuungsstuben®). Liebevolle Betreuung, kompetente Pflege und aktivierend-therapeutische Angebote in Gesellschaft und gemütlichem Ambiente unserer Räumlichkeiten.
Ambulante Pflege, aktivierend-therapeutische Betreuung und Assistenzdienste im häuslichen Umfeld. Ausgedehnte Besuchszeiten von herzlichem Fachpersonal ermöglichen eine stressfreie, zugewandte Versorgung nach höchsten Qualitätsstandards.
- für therapeutische Leistungen
Liegt keine Rezeptgebühren-bzw. Zuzahlungsbefreiung vor, weist die Praxis die Patientin/den Patienten darauf hin, dass gemäß § 61 SGB V folgende Zuzahlung übernommen werden müssen:
Die Patientin/der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie/er auch dann zahlungspflichtig ist, wenn Differenzbeträge zum Erstattungsbetrag entstehen oder bei Leistungsverweigerung der Krankenversicherung (z.B. durch Beitragsrückstände).
Die Grundlage für den individuell erstellten Kostenvoranschlag ist die aktuell gültige Vergütungsvereinbarung für GKV-Versicherte mit einem erhöhten Faktor von 2,0 unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation der Logopädin/des Logopäden bzw. der Ergotherapeutin/des Ergotherapeuten bzw. der Physiotherapeutin/des Physiotherapeuten sowie der Art, des Umfangs und der Dauer der Behandlung.
Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form die Patientin/der Patient einen Erstattungsanspruch gegenüber einem Krankenvericherungsunternehmen und/oder der Beihilfestelle oder sonstigen Kostenträgern besitzt. Die Praxis weist ausdrücklich darauf hin, dass die gültigen beihilfefähigen Höchstbeträge für eine Behandlung nicht immer mit den ortsüblichen Sätzen übereinstimmen. Daher muss die Patientin/der Patient damit rechnen, dass die für die therapeutische Behandlung anfallenden Kosten nicht voll erstattet werden.
Die Kosten von Leistungen durch Heilpraktikern und Osteopathen sowie Leistungen, die ohne ärztliche Verordnung auf Wunsch des Patienten erbracht werden, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten haben die Kosten dieser Leistungen daher selbst zu zahlen. Privat versicherte Patienten haben selbst zu prüfen, ob ihre private Krankenversicherung im Einzelfall die Kosten für diese Leistungen übernimmt.
Die Rechtsgrundlage für den Behandlungsvertrag ist § 630a BGB. Die Behandlung wird nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erbracht.
Für die vereinbarten Leistungen unserer Praxis werden patientenbezogene Termine vereinbart und freigehalten. Diese Termine müssen aus organisatorischen Gründen frühzeitig geplant werden. Jede Patientin/jeder Patient erhält daher frühzeitig einen Terminplan. Kann die Patientin/der Patient einen Termin nicht wahrnehmen, muss der Termin umgehend, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem geplanten Termin abgesagt werden bzw. bei Terminen nach einem Sonn- oder Feiertag am letzten Arbeitstag vor dem geplanten Termin. Die Terminabsage muss während der Geschäftszeiten von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr erfolgen. Wird der Termin nicht oder nicht rechtzeitig abgesagt, behält sich die Praxis vor, der Patientin/dem Patienten die vollen Behandlungskosten in Rechnung zu stellen, sollte der Behandlungstermin nicht aufgefüllt werden können. Die Praxis weist daraufhin, dass Ausfallgebühren von der Krankenversicherung nicht übernommen werden und von der Patientin/dem Patienten selbst zu zahlen sind.
Die Zahlung der Rechnung ist 14 Tage nach Erhalt fällig, unabhängig davon, ob bereits eine Erstattung durch die Beihilfestelle und oder die private Krankenversicherung erfolgt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges wird für weitere Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen eine von der Patientin/den Patienten zu zahlende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist vereinbaren die Parteien, dass der Rechnungsbetrag vom Schuldner mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst wird.
Schadensersatz kann die Patientin/der Patient von der Praxis nur verlangen für Schäden, die auf
der Praxis beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind.
Für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) durch die Praxis, deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Regelungen sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Patientin/der Patient regelmäßig vertraut.
Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für die Praxis vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Schadenersatzansprüche gegen die Praxis aus gesetzlich zwingender Haftung sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unter der Überschrift „Haftung“ unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
Hinweis: Die auf dieser Website veröffentlichten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) dienen lediglich der Vorabinformation. Maßgeblich und vollständig sind ausschließlich die AVB, wie sie im individuell unterzeichneten Behandlungsvertrag festgehalten sind.
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